AGB

Allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen für die Ausführung von Werkleistungen durch die Parts Control GmbH, Von-Helmholtz-Straße 5 , 89257 Illertissen

1. Allgemeines

Für alle Leistungen, einschl. solcher aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen und Dauerschuldverhältnissen, gelten die nachstehenden Bedingungen. Entgegenstehenden Bedingungen wird hiermit widersprochen. Die nachfolgenden Bedingungen gelten auch dann, wenn die Parts Control GmbH in Kenntnis entgegenstehende oder von ihren Bedingungen abweichende Arbeiten ausführt.

2. Vertragsabschluss:

Der Auftraggeber der Parts Control GmbH ist durch Unterschrift unter den Auftrag oder durch mündliche Auftragserteilung gebunden. Die Parts Control GmbH kann dieses Angebot nach ihrer Wahl unmittelbar nach Auftragserteilung durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Arbeitsaufnahme annehmen. Eine Auftragsbestätigung gilt als vom Auftraggeber anerkannt, wenn er ihr nicht umgehend widerspricht.

Für Fehler, die sich aus vom Auftraggeber eingereichten Unterlagen (Zeichnungen, Muster oder ähnliches) ergeben, übernimmt Parts Control GmbH keine Haftung.

3. Vergütung/Gegenrechte:

Es gelten die im jeweiligen Einzelfall vereinbarten Vergütungen. Fehlt eine solche Vereinbarung, gelten die zwischen dem Auftraggeber und der Parts Control GmbH zuletzt üblichen Bedingungen.

Das recht des Auftragsgebers zur Anfechtung ist auf rechtskräftig festgestellt, unbestrittene oder von der Parts Control GmbH anerkannte Ansprüche beschränkt. Außerdem ist der Auftraggeber zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

4. Behinderungen/Unterbrechungen/Abnahme

Die Parts Control GmbH ist bemüht, vereinbarte Termine pünktlich einzuhalten. Wird die Parts Control GmbH durch hoheitliche Maßnahmen oder Ereignisse, höhere Gewalt, Naturkatastrophen und Zufälligkeiten anderer Art wie Streik und Aussperrung oder durch sonstige Ereignisse, die die Parts Control GmbH nicht zu vertreten hat, an der Leistung behindert, oder nachweislich ohne deren Verschulden von einem Vorlieferanten nicht beliefert, ist die Parts Control GmbH berechtigt, vom jeweiligen Vertrag zurückzutreten.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung innerhalb der vereinbarten Frist abzunehmen. Verletzt der Auftraggeber seine Verpflichtung insoweit, kann die Parts Control GmbH den Auftraggeber für den der Parts Control GmbH daraus entstehenden Schaden verantwortlich machen.

5. Gewährleistung

Der Auftraggeber hat der Parts Control GmbH offensichtliche Mängel unverzüglich, spätesten jedoch innerhalb von einer Woche nach Abnahme schriftlich mitzuteilen. Mängel die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der Parts Control GmbH unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen.

Liegt eine durch die Parts Control GmbH zu vertretender Mangel vor, ist die Parts Control GmbH zur Beseitigung des Mangels oder zur Neuverlesung / Kontrolle berechtigt.

Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, oder ist die Parts Control GmbH zu Mängelbeseitigung nicht bereit oder in der Lage, insbesondere bei einer Verzögerung über angemessene Fristen hinaus, aus Gründen, die die Parts Control GmbH zu vertreten hat, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Werklohnes zu verlangen.

Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenen Gewinns od. wegen sonstiger Vermögensschäden, sind – gleich aus welchem Rechtsgrund- ausgeschlossen.

Vorsehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz beruht. Sie gilt auch dann nicht, wenn der Auftraggeber Schadenersatzansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft geltend macht.

Wird eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt, ist die Haftung der Parts Control GmbH auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.

Soweit die Haftung der Parts Control GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungshilfen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt einen Monat ab Gefahrenübergabe. Die Frist gilt auch für die Geltendmachung von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

6. Haftung

Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbeziehungen nichts anderes ergibt, haftet die Parts Control GmbH. Dessen gesetzlicher Vertreter, leitende Angestellte und Erfüllungshilfen auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Für grobe Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter haftet die Parts Control GmbH nur, wenn diese eine wesentliche vertragliche Pflicht verletzt. Dies gilt auch im Falle leicht fahrlässiger Schadensverursachung durch die Parts Control GmbH oder die sonst genannten Personen. In den vorgenannten Fällen ist die Haftung der Parts Control GmbH auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die Parts Control GmbH unterhält für eventuelle Haftlichtansprüche aus eigenen Werkleistungen eine Haftpflichtversicherung.

7. Zahlungsbedingungen:

14 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Anfallende Überweisungsgebühren sind vom Auftraggeber zu tragen. Sie Parts Control GmbH ist berechtigt, Zahlungen auf angefallene Zinsen, eigene Mahn- fremde Inkasso- und Rechtsanwaltskosten anzurechnen. Zahlungen dürfen auch bei gegenteiliger Widmung durch den Vertragspartner auf die älteste Forderung angerechnet werden. Anderslautende Vermerke, etwa auf Zahlungsbelegen sind unwirksam.

Für den Fall des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Vertragspartner Verzugszinsen in Höhe von 1% pro Monat zu bezahlen.

8. Transportkosten

Die Transportkosten trägt der Auftraggeber. Die anfallenden Transportkosten sind ab Werk.

9. Gerichtstand, Erfüllungsort, Rechtswahl:

Gerichtsstand für die Geltendmachung von Ansprüchen ist das für den Sitz der Parts Control GmbH zuständige Gericht. Die Parts Control GmbH ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Gerichtsstand zu verklagen.

Das Vertragsverhältnis und alle Rechtsbeziehungen daraus unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts des Internationalen Privatrechtes (IPR) sowie des UN- Kaufrechts (CISG).

Erfüllungsort für alle sich aus dem vertrag ergebenden Verpflichtungen ist der Sitz der Parts Control GmbH.

10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies im Zweifel nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Parts Control GmbH sollen vielmehr im Übrigen bestehen bleiben und die unwirksame Klausel durch eine dem Vertragszweck möglichst nahe kommender Klausel ersetzt werden.

Sämtliche Vereinbarungen, die von dem vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des zugrunde liegenden Vertrags abweichen oder diesen insgesamt ergänzen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Alf das Erfordernis der Schriftform kann nur durch eine schriftliche Erklärung der Parts Control GmbH verzichtet werden.

Stand: 13.03.2014

Parts Control GmbH, Von-Helmholtz-Straße 5 , 89257 Illertissen